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   BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17   

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BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17 (https://dejure.org/2018,39597)
BPatG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17 (https://dejure.org/2018,39597)
BPatG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 7 W (pat) 20/17 (https://dejure.org/2018,39597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 PatGebErstG, § 7 PatGebErstG, § 46 RVG
    Patentbeschwerdeverfahren - Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - "Gebühren des beigeordneten Vertreters II" - zur Erstattung von Auslagen und Gebühren für den im Patenterteilungsverfahren beigeordneten Vertreter - Auslagen für Zeichnungen - Verfahrensgebühren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - "Gebühren des beigeordneten Vertreters II" - zur Erstattung von Auslagen und Gebühren für den im Patenterteilungsverfahren beigeordneten Vertreter - Auslagen für Zeichnungen - Verfahrensgebühren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 1216
  • GRUR-RR 2019, 503
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 16/89

    Themenkatalog

    Auszug aus BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17
    Der im Patenterteilungsverfahren beigeordnete Vertreter hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz von Auslagen, die ihm für die Anfertigung formgerechter, publikationsfähiger Zeichnungen entstanden sind, da dies nicht von der allgemeinen Verfahrensgebühr des § 2 Abs. 2 Nr. 1 VertrGebErstG (juris-Abkürzung: PatGebErstG) umfasst ist (Bestätigung von BPatG GRUR 1991, 130).

    Unter Verweis auf die Entscheidung des 4. Senats des Bundespatentgerichts vom 19. November 1990 - 4 W (pat) 51/90, GRUR 1991, 130 - trägt der Antragsteller vor, die Anfertigung von Zeichnungen sei nicht mit der Verfahrensgebühr abgegolten, da es sich bei diesen Auslagen weder um allgemeine Geschäftskosten des beigeordneten Anwalts noch um Schreibauslagen handele.

  • BPatG, 19.11.1990 - 4 W (pat) 51/90
    Auszug aus BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17
    Unter Verweis auf die Entscheidung des 4. Senats des Bundespatentgerichts vom 19. November 1990 - 4 W (pat) 51/90, GRUR 1991, 130 - trägt der Antragsteller vor, die Anfertigung von Zeichnungen sei nicht mit der Verfahrensgebühr abgegolten, da es sich bei diesen Auslagen weder um allgemeine Geschäftskosten des beigeordneten Anwalts noch um Schreibauslagen handele.

    Im Unterschied zu dessen Beratungsleistungen, die sich auf die formellen bzw. technischen Anforderungen publikationsfähiger Zeichnungen beziehen können, sowie im Unterschied zur bloßen Einreichung bereits erstellter Zeichnungen beim Patentamt ist diese dann zusätzlich erbrachte Leistung mit der Verfahrensgebühr nicht abgegolten (vgl. die bereits vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundespatentgerichts, Beschluss vom 19. November 1990 - 4 W (pat) 51/90 - sowie frühere Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts, veröffentlicht in: Mitt. 1956, 18; Mitt.

  • BPatG, 03.02.1999 - 1 ZA (pat) 6/98
    Auszug aus BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17
    Mit Eingabe vom 13. August 2018 hat der Antragsteller eine nach Zeitaufwand und Stundensatz aufgeschlüsselte, prüfbare Aufstellung vorgelegt (vgl. BPatG, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 1 ZA (pat) 6/98 - für die Kosten einer durch den beauftragten Patentanwalt durchgeführten Eigenrecherche, veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 13.05.2004 - 10 W (pat) 720/03
    Auszug aus BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17
    Das Verfahrenskostenhilfeverfahren selbst ist jedoch gebührenfrei, so dass die Nichtgewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Verfahrenskostenhilfeverfahren folgerichtig erscheint (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 10 W (pat) 720/03, S. 4, veröffentlicht auf der Homepage des Bundespatentgerichts).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17
    Weder ist es in der insoweit abschließenden Regelung des § 129 PatG aufgeführt, noch handelt es sich bei ihm um ein "Verfahren zur Erteilung eines Patents" i. S. d. § 130 Abs. 1 Satz 1 PatG (st. Rspr. vgl. BPatGE 28, 119; BPatGE 43, 187, 191; BPatGE 46, 192, 193 - wartungsfreies Gerät; für den Zivilprozess BGHZ 91, 311; BGH NJW 2018, 1679, Tz. 32; vgl. Schulte/Schell, PatG, 10. Aufl. 2017, § 130 Rn. 53).
  • BPatG, 04.12.2000 - 34 W (pat) 14/00
    Auszug aus BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17
    Weder ist es in der insoweit abschließenden Regelung des § 129 PatG aufgeführt, noch handelt es sich bei ihm um ein "Verfahren zur Erteilung eines Patents" i. S. d. § 130 Abs. 1 Satz 1 PatG (st. Rspr. vgl. BPatGE 28, 119; BPatGE 43, 187, 191; BPatGE 46, 192, 193 - wartungsfreies Gerät; für den Zivilprozess BGHZ 91, 311; BGH NJW 2018, 1679, Tz. 32; vgl. Schulte/Schell, PatG, 10. Aufl. 2017, § 130 Rn. 53).
  • BPatG, 18.12.2002 - 19 W (pat) 20/02
    Auszug aus BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17
    Weder ist es in der insoweit abschließenden Regelung des § 129 PatG aufgeführt, noch handelt es sich bei ihm um ein "Verfahren zur Erteilung eines Patents" i. S. d. § 130 Abs. 1 Satz 1 PatG (st. Rspr. vgl. BPatGE 28, 119; BPatGE 43, 187, 191; BPatGE 46, 192, 193 - wartungsfreies Gerät; für den Zivilprozess BGHZ 91, 311; BGH NJW 2018, 1679, Tz. 32; vgl. Schulte/Schell, PatG, 10. Aufl. 2017, § 130 Rn. 53).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Auszug aus BPatG, 20.11.2018 - 7 W (pat) 20/17
    Weder ist es in der insoweit abschließenden Regelung des § 129 PatG aufgeführt, noch handelt es sich bei ihm um ein "Verfahren zur Erteilung eines Patents" i. S. d. § 130 Abs. 1 Satz 1 PatG (st. Rspr. vgl. BPatGE 28, 119; BPatGE 43, 187, 191; BPatGE 46, 192, 193 - wartungsfreies Gerät; für den Zivilprozess BGHZ 91, 311; BGH NJW 2018, 1679, Tz. 32; vgl. Schulte/Schell, PatG, 10. Aufl. 2017, § 130 Rn. 53).
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